PRESSEECHO

28.12.2020

AfD Haßloch fühlt sich vom Verwaltungsgericht bestätigt – Klage jedoch abgewiesen

Haßloch –  Die Klage der AfD Fraktion gegen die Gemeinde wegen Verstoßes gegen die Gemeindeordnung, wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen. Die AfD Fraktion fühlt sich dennoch in der Sache bestätigt. Es geht um eine von AfD und HLL beantragte Dringlichkeitssitzung des Rats.

Die AfD hatte, gemeinsam mit der Haßlocher Liste (HLL), am 12.März 2020 einen Antrag zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung gestellt. In der Sitzung sollten die Ratsmitglieder über die Maßnahmen der Gemeinde gegen die Corona-Pandemie informiert werden. Zudem sollte die Verwaltung beauftragt werden Desinfektionsmittel anzuschaffen. Nach dem die Sitzung zunächst terminiert wurde, wurde sie von der Verwaltung wegen der Pandemie abgesagt.

Dagegen hatte die AfD Fraktion beim Verwaltungsgericht in Neustadt Klage eingereicht. Vorherige Beschwerden bei der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatten keinen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Neustadt teilt in seinem Urteil vom 23.12.2020 mit, dass die AfD Fraktion nicht die erforderliche Klagebefugnis besitzt. Diese würde, analog dem Recht zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung nur bestehen, wenn mind. ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Klage unterstützen würden. Die sechs Mitglieder der AfD Fraktion reichen hierzu nicht aus. Die Haßlocher Liste (HLL), die den Antrag zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung mit unterstützte, wollte die Angelegenheit allerdings nicht weiterverfolgen.

Dennoch sieht sich die AfD in Ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht führt in seinem Urteil weiter aus, „dass die Bürgermeisterdienstbesprechung vom 16.3.2020 allein nicht die Rechtspflicht begründet hätte, eine Gemeinderatssitzung abzuladen. Eine damals mündlich ausgesprochene „Maßgabe“ erfüllt nicht die rechtsstaatlichen Anforderungen, weitreichende Verbote hieraus abzuleiten. Dies gilt umso mehr, als die zuständige Kreisverwaltung Bad Dürkheim in ihrem Schreiben vom 26.3.2020 an die Klägerin betonte, dass in der Bürgermeisterdienstbesprechung die Empfehlung ausgesprochen worden sei, nach Möglichkeit alle Sitzungen der örtlichen Gremien abzusagen. Auch die beiden dem Gericht vorgelegten Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 17.3.2020 sprechen kein hinreichend bestimmtes Verbot von Ratssitzungen aus. Die vor dem vorgesehenen Sitzungstermin geltende 1. und 2. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz beinhaltete ebenfalls kein rechtswirksames Verbot der Durchführung von Ratssitzungen und konnte allein nicht die Grundlage für eine Abladung der Ratssitzung begründen. Selbst die nachfolgende (strengere) 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nahm von dem weitreichenden Verbot von Ansammlungen das Selbstorganisationsrecht der Gebietskörperschaften im Wege einer Vorbehaltsregelung ausdrücklich aus (§ 4 Abs. 2 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz).“

Die AfD Fraktion betont die Wichtigkeit der Klage. „Damit sind die Oppositionsrechte in den kommunalen Parlamenten ganz klar gestärkt worden. Der Absage politischer Gremiensitzungen unter dem Deckmantel der Pandemie, wurde damit ein Riegel vorgeschoben“, so die Fraktion.

13.März 2020

Haßloch: Zwei Fraktionen beantragen Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats

Die Verwaltung hat entschieden, alle von ihr organisierten Veranstaltungen vorerst auszusetzen. Nur die politischen Gremien sollen weiter tagen. AfD und HLL haben eine Dringlichkeitssitzung zum Thema Coronavirus beantragt.

Zwei Anläufe zur Dringlichkeitssitzung
Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen laut aktueller Planung weiterhin abgehalten werden. Die nächste Sitzung ist die des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am Donnerstag, 19. März, im Ratssaal des Rathauses. Darüber hinaus haben die Fraktionen der Alternative für Deutschland (AfD) und Haßlocher Liste (HLL) eine Dringlichkeitssitzung des Haßlocher Gemeinderats zum Thema Coronavirus beantragt. „Der erste Antrag war formal nicht korrekt. Ich habe beide Fraktionen darauf hingewiesen, dass dieses Thema auch im Hauptausschuss auf der Tagesordnung steht. Aber beide Fraktionen haben in der vergangenen Nacht einen formal richtigen Antrag geschickt“, führt Meyer aus. Er sehe keinen Bedarf für eine solche Sitzung, aber diese Ende jetzt am kommenden Freitag, 16 Uhr im Ratssaal statt. „Das ist der erste mögliche Termin, da das nächste Gemeindeblatt erst am Donnerstag zugestellt wird“, erläutert der Beigeordnete. Und fügt hinzu: „Da werden wir über die gleichen Dinge reden wie am Tag zuvor im Ausschuss.“