ERLÄUTERUNG ZUM VORLÄUFIGEN ERGEBNIS DES VERFAHRENS GEGEN DAS BUNDESAMT FÜR VERFASUNGSSCHUTZ

ERLÄUTERUNG ZUM VORLÄUFIGEN ERGEBNIS DES VERFAHRENS GEGEN DAS BUNDESAMT FÜR VERFASUNGSSCHUTZ

Liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

da uns bereits zahlreiche Fragen aus der Mitgliedschaft erreicht haben und die Berichterstattung in den Medien zum Teil irreführend ist, möchten wir in aller Kürze zu den am 8. März 2022 gefällten Urteilen des Verwaltungsgerichtes Köln in Sachen Verfassungsschutz Stellung nehmen:

1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in der mündlichen Verhandlung am 08. März 2022 ausdrücklich erklärt, dass es nicht beabsichtigt, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln. Etwaige Behauptungen in den Medien, dass ein Gericht festgestellt habe, die AfD sei (rechts-)extrem oder gar extremistisch, sind daher nicht zutreffend.

2) Die AfD hat einen Teilerfolg errungen, in dem es dem Verfassungsschutz untersagt worden ist, den aufgelösten „Flügel“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu deklarieren. Des Weiteren wurde die Schätzung des Verfassungsschutzes mit angeblich „7.000 Mitgliedern“ für den aufgelösten „Flügel“ zurückgewiesen.

3) Allerdings hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz trotz unserer sehr umfangreichen, detaillierten und überzeugenden Argumentation leider nicht untersagt, die AfD als sogenannten Verdachtsfall zu behandeln. Hierzu ist aber noch lange nicht das letzte Wort gesprochen: Das Gericht hat ausdrücklich eine Berufung an das Oberverwaltungsgericht zugelassen; der Bundesvorstand wird zeitnah entscheiden, ob er in diese zweite Instanz geht.

4) Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten sowie andere Angestellte im öffentlichen Dienst müssen wegen einer Verdachtsfalleinstufung der AfD, wie vergangenen Samstag schon mitgeteilt, weder die Entlassung aus dem Dienst noch eine Gefährdung ihrer Pensionsansprüche befürchten – wenn sie innerhalb unserer Partei, wie die anderen Mitglieder auch, nachweisbar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten (vgl. auch den Aufruf hier: https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de/im-oeffentlichen-dienst/).
Bitte schauen Sie als Angehöriger dieser Berufsgruppen auch in die zugehörige Handreichung, falls Sie es nicht ohnehin schon getan haben: https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de/wp-content/uploads/2022/03/2020-12-07-AfD-Handreichung-Beamte-wg.-VS.pdf


Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme eine erste Pressemitteilung des Bundessprechers Tino Chrupalla zu den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln vom 08. März 2022 sowie jeweils eine kurze Einschätzung von Bundesschatzmeister Carsten Hütter und des Mitglieds im Bundesvorstand Dr. Alexander Wolf.


Tino Chrupalla: „Uns hat das Urteil überrascht“
Zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt der Bundesprecher der Alternative für Deutschland, Tino Chrupalla:

  • Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden. Wir werden uns als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen.

Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte:

  • Eine Einstufung als Verdachtsfall ist eine Momentaufnahme. Wir sind überzeugt, dass die Einstufung nur von kurzer Dauer sein wird. Nach unserem Selbstverständnis sind und bleiben wir Rechtsstaatspartei. Die AfD wird ihre erfolgreiche Oppositionsarbeit zum Wohle unserer Bürger unbeirrt fortsetzen.

Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf führte außerdem noch aus:

  • Die vorläufige Begründung aus der heutigen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln überzeugt nicht. Unter anderem hat das Gericht der AfD einen Volksbegriff vorgeworfen, der ganz offensichtlich im Grundgesetz verankert ist. Das muss unbedingt überprüft werden, hierfür brauchen wir einen langen Atem.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bundesvorstand der Alternative für Deutschland