ANTRÄGE & ANFRAGEN

kurzes aus dem Gemeinderat.

Unsere Anträge in Kurzform

Gemeinderatssitzung vom 07.07.2021

Antrag der AfD-Fraktion vom 27.04.2021: Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion vom 15.04.2021 „Befreiung von der Hundesteuer für Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II“
mehrheitlich abgelehnt

Keine Wahlwerbung mehr im Bereich Rathausplatz und in der Langgasse von der Einmündung Leo-Loeb Str. bis zur Kirchgasse
mehrheitlich abgelehnt

Anordnung und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße) in der gesamten Straße „Slevogtstraße“
mehrheitlich abgelehnt

Quelle: https://sessionnet.krz.de/hassloch/bi/getfile.asp?id=5238024&type=do


Gemeinderatssitzung vom 28.04.2021

Antrag der AfD-Fraktion vom 27.04.2021: Ergänzungsantrag zum Antrag der
SPD-Fraktion vom 15.04.2021 „Befreiung von der Hundesteuer für Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II“
mehrheitlich vertagt

Quelle: https://sessionnet.krz.de/hassloch/bi/getfile.asp?id=5237783&type=do


Gemeinderatssitzung vom 24.03.2021

Änderung der Hauptsatzung;
Antrag der AfD-Fraktion vom 01.07.2019: Direktübertragung (Live-Stream) der Gemeinderatssitzungen
mehrheitlich beschlossen

Antrag der AfD-Fraktion vom 17.12.2020: Umsetzung der Empfehlungen des
Klimawandelanpassungs-Coach
mehrheitlich beschlossen

Antrag der AfD-Fraktion vom 09.11.2020: Übernahme der Jahreskaltmiete
für das Ladenlokal der Tafel Neustadt-Haßloch e. V. in Haßloch
abgesetzt

Quelle: https://sessionnet.krz.de/hassloch/bi/getfile.asp?id=5236229&type=do


AfD Haßloch fühlt sich vom Verwaltungsgericht bestätigt – Klage jedoch abgewiesen

Haßloch 28.12.2020

Die Klage der AfD Fraktion gegen die Gemeinde wegen Verstoßes gegen die Gemeindeordnung, wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen. Die AfD Fraktion fühlt sich dennoch in der Sache bestätigt. Es geht um eine von AfD und HLL beantragte Dringlichkeitssitzung des Rats.

Die AfD hatte, gemeinsam mit der Haßlocher Liste (HLL), am 12.März 2020 einen Antrag zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung gestellt. In der Sitzung sollten die Ratsmitglieder über die Maßnahmen der Gemeinde gegen die Corona-Pandemie informiert werden. Zudem sollte die Verwaltung beauftragt werden Desinfektionsmittel anzuschaffen. Nach dem die Sitzung zunächst terminiert wurde, wurde sie von der Verwaltung wegen der Pandemie abgesagt.

Dagegen hatte die AfD Fraktion beim Verwaltungsgericht in Neustadt Klage eingereicht. Vorherige Beschwerden bei der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatten keinen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Neustadt teilt in seinem Urteil vom 23.12.2020 mit, dass die AfD Fraktion nicht die erforderliche Klagebefugnis besitzt. Diese würde, analog dem Recht zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung nur bestehen, wenn mind. ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Klage unterstützen würden. Die sechs Mitglieder der AfD Fraktion reichen hierzu nicht aus. Die Haßlocher Liste (HLL), die den Antrag zur Einberufung einer Dringlichkeitssitzung mit unterstützte, wollte die Angelegenheit allerdings nicht weiterverfolgen.

Dennoch sieht sich die AfD in Ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht führt in seinem Urteil weiter aus, „dass die Bürgermeisterdienstbesprechung vom 16.3.2020 allein nicht die Rechtspflicht begründet hätte, eine Gemeinderatssitzung abzuladen. Eine damals mündlich ausgesprochene „Maßgabe“ erfüllt nicht die rechtsstaatlichen Anforderungen, weitreichende Verbote hieraus abzuleiten. Dies gilt umso mehr, als die zuständige Kreisverwaltung Bad Dürkheim in ihrem Schreiben vom 26.3.2020 an die Klägerin betonte, dass in der Bürgermeisterdienstbesprechung die Empfehlung ausgesprochen worden sei, nach Möglichkeit alle Sitzungen der örtlichen Gremien abzusagen. Auch die beiden dem Gericht vorgelegten Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 17.3.2020 sprechen kein hinreichend bestimmtes Verbot von Ratssitzungen aus. Die vor dem vorgesehenen Sitzungstermin geltende 1. und 2. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz beinhaltete ebenfalls kein rechtswirksames Verbot der Durchführung von Ratssitzungen und konnte allein nicht die Grundlage für eine Abladung der Ratssitzung begründen. Selbst die nachfolgende (strengere) 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz nahm von dem weitreichenden Verbot von Ansammlungen das Selbstorganisationsrecht der Gebietskörperschaften im Wege einer Vorbehaltsregelung ausdrücklich aus (§ 4 Abs. 2 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz).“

Die AfD Fraktion betont die Wichtigkeit der Klage. „Damit sind die Oppositionsrechte in den kommunalen Parlamenten ganz klar gestärkt worden. Der Absage politischer Gremiensitzungen unter dem Deckmantel der Pandemie, wurde damit ein Riegel vorgeschoben“, so die Fraktion.


AfD Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag

Haßloch, 13.März 2020

Unzureichende Informationen beklagt – Keine Panikmache beabsichtigt

Die Fraktionen der AfD und der HLL im Haßlocher Gemeinderat haben am Freitag eine Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats beantragt. Gemäß der gültigen Geschäftsordnung ist unverzüglich eine Sitzung einzuberufen, wenn es ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderats schriftlich beantragt. AfD und HLL haben gemeinsam 9 Sitze inne, was genau ein Viertel der insgesamt 36 Ratsmitglieder ist.

Der Antrag der Fraktionen begründet sich auf der Tatsache, dass weiterhin mit vermehrten Infektionen zu rechnen ist und die Zeit, Maßnahmen vorzubereiten und zu ergreifen, äußerst knapp bemessen ist.

Der an die Verwaltung gestellte Fragenkatalog befasst sich damit, ob die Verwaltung spezielle Pandemiepläne vorliegen hat, die auch öffentlichen und freigemeinnützigen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren werden Fragen zur örtlichen Informationskette und zu geplanten Informationen für die Bevölkerung im Pandemiefall gestellt.

Ein weiterer Punkt des Antrages befasst sich mit der beschleunigten Anschaffung von Spendern für Desinfektionsmittel.

Die Fraktionsvorsitzenden der beiden Fraktionen, Thomas Stephan und Ralf Berger, bekräftigen Ihre Absicht keine Panikmache betreiben zu wollen. „Umfassende und sachliche Informationen waren schon immer die besten Mittel gegen Panik. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Dringlichkeitssitzung zu beantragen. Die Haßlocher Bürger haben somit endlich die Gelegenheit, die entsprechenden Informationen aus erster Hand zu bekommen. Dies wurde bisher leider versäumt“, so die Fraktionsvorsitzenden.

Haßloch, 13.03.2020